Protestaktion vor Nürnberger Werken deutscher Waffenkonzerne

Am 9. Oktober befahl der türkische Präsident Erdogan den Einmarsch seiner Truppen in die Gebiete der Demokratischen Föderation Nord- und Ostsyriens. Die türkische Armee rückt seitdem auf kurdische, arabische und christliche Viertel in verschiedenen Städten Syriens vor. Es sind massive „ethnische Säuberungen“ zu befürchten. Aus der Luft, mit Artillerie und Panzern werden Wohnviertel beschossen. Unterstützt wird der Feldzug von islamistischen Milizen – u.a. frühere Kommandeure des Islamischen Staates. Bei gezielten türkischen Bombardements auf Gefängnisse der Syrian Democratic Forces konnten bereits knapp 800 ehemalige IS-Angehörige entkommen. Es kam mehrfach zu gezielten Bombardierungen von Krankenhäusern. Ein Journalisten-Team wurde beschossen. Es finden Enthauptungen durch der Türkei nahestehende Djihadisten statt (vgl. tagesschau-Berichterstattung 13.10.19). Kriegsverbrechen reiht sich an Kriegsverbrechen.

Nico Schreiber, Vorsitzender der Falken in Nürnberg, sagt dazu: „Eben diejenigen Kurden und Kurdinnen, die den IS mit höchstem Einsatz bekämpft und besiegt haben, werden nun von der Türkei überfallen und ermordet – mit deutschen Waffen. Der kürzlich beschlossene sogenannte „Exportstopp“ ist eine Farce, nachdem allein im letzten Jahr deutsche Waffen im Wert von 184 Millionen Euro an die Türkei geliefert wurden. Die deutschen Panzer, die jetzt durch Syrien rollen, wurden vor vielen Jahren an die Türkei verkauft. Deutsche Waffenindustrie und die Regierung morden mit – treffen wird es wieder die Zivilbevölkerung. In Rojava und Syrien durch die Türkei und den IS – und wenn dieser sich nun neu gruppieren kann, wird der Terror des IS auch wieder nach Europa kommen, wo auch wieder die einfache Bevölkerung darunter leiden wird. Bald ist wieder Weihnachtsmarkt. Und dank der deutschen Waffenindustrie, der deutschen Regierung und der türkischen Armee muss man 2019 wieder Angst haben vor Anschlägen des IS.“

Der islamistische und faschistische Terror des Erdogan-Regimes trifft nicht nur die eigene Bevölkerung innerhalb der Türkei. Mit dem Angriff und der Eroberung der kurdischen Stadt Afrin 2018 und dem seit einigen Tagen andauernden Überfall auf die ganze Region, greift die Türkei ein bis dato relativ sicheres und friedliches Gebiet in Syrien an. Innerhalb von nur zwei Tagen wurden mehr als 70.000 Menschen vertrieben. Die Zahl der Flüchtlinge steigt.

Tabea Erll von der linksjugend solid meint: „In den Gebieten der Demokratischen Föderation Nord- und Ostsyriens – vielen besser bekannt als Rojava – wuchs seit vielen Jahren ein Gesellschaftsprojekt, das nicht nur für den Nahen Osten zukunftsweisend ist. Es basiert auf Frauenbefreiung, auf Ökologie, auf echter, demokratischer Mitbestimmung und dem friedlichen Zusammenleben der Religionen und Kulturen. All das will Erdogan zerschlagen. Die Türkei greift damit die ganze Menschheit und unsere Zukunft an.“

In Deutschland werden skandalöserweise türkei- und erdogannahe, sowie islamistische Organisationen und Vereine geduldet, während viele kurdische Organisationen verboten und verfolgt werden. So wurde mittlerweile in Bayern zwar mehrfach gerichtlich bestätigt, dass die Symbole der syrisch-kurdischen Volksverteidigungseinheiten YPG und YPJ nicht verboten sind, dennoch beschlagnahmten erst am Sonntag, 13.10.19, Polizisten in Nürnberg zahlreiche dieser YPG- und YPJ-Fahnen. Zur gleichen Zeit wird hier in Deutschland in Moscheen der DITIB für den heiligen Krieg gebetet und Türkeikritiker*innen werden von DITIB-Imamen bespitzelt (vgl. nordbayern.de-Berichterstattung 30.1.2017).

Wir Falken und die linksjugend solid rufen daher alle Menschen – ob Politiker*innen oder nicht – dazu auf, sich für folgende Punkte einzusetzen:

  • Sofortige Wirtschaftssanktionen gegen die Türkei bis zu ihrem vollständigen Rückzug aus der Demokratischen Föderation Nord- und Ostsyriens.
  • Ein Ende der Kriminalisierung kurdischer Organisationen in Deutschland und insbesondere Bayern.
  • Das Verbot von islamistischen, türkei-treuen Organisationen wie DITIB und miligörüs.
  • Ein Verbot von Waffenexporten mit sofortiger Wirkung. Geschlossene Verträge müssen ihre Gültigkeit verlieren.
  • Die Enteignung des Vermögens deutscher Waffenkonzerne und die zukunftsgerichtete Umstrukturierung selbiger zu friedlichen und zivilen Unternehmen bei vollem Lohn- und Personalausgleich.

Wir bitten Pressevertreter*innen und alle Menschen darum, von unserer Aktion zu berichten.

Veröffentlicht unter Presse

Ausführlicher Prozessbericht

Liebe Freund*innen, liebe Genoss*innen,

seit zwei Wochen haben wir Nürnberger Falken glücklicherweise eine unnötige und ungewollte Aufgabe weniger. Wir müssen uns nicht mehr so intensiv mit der kritischen und politischen Prozessbegleitung unseres Genossen Nico befassen, der für eine von uns im Februar 2018 durchgeführte Solidaritätsaktion verurteilt werden sollte. Er wurde nämlich am 17. September 2019 im Berufungsverfahren freigesprochen.

Vielen lieben Dank euch allen für die freundlichen Glückwünsche zu unserem juristischen und politischen Erfolg. Im Folgenden findet ihr – wie versprochen – einen ausführlichen Bericht von dem absurden Fahnenprozess, den die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth gegen uns geführt hat.

Den Bericht zu dem ersten Prozess, in dem Nico zu 30 Tagessätzen verurteilt wurde, findet ihr unter: http://www.falken-nuernberg.de/?p=2381

Am 17. September begann der Tag für uns um 8 Uhr mit einer Kundgebung vor dem Amtsgericht in der Fürther Straße. Die Rote Hilfe und das Bündnis Solidarität sichtbar machen sprachen uns ihre Solidarität aus und kritisierten die politische Verfolgung der kurdischen Bewegung und ihrer Sympathisant*innen. Außerdem wiesen sie auf die enorme Wirkung internationaler Solidarität hin: Solidarität macht Hoffnung, Hoffnung macht Kampf.

Der Prozess begann um 9.45 mit etwa 45 Minuten Verspätung, nachdem die zahlreichen Prozessbeobachter*innen sich Ganzkörperkontrollen im Gericht unterziehen mussten. Just Bayern things! Der Richter verlas dann das Urteil aus erster Instanz, um anschließend Nico das Wort zu geben. Dieser verlas seine Prozesserklärung:

Hohes Gericht, Staatsanwalt, sehr verehrtes und geliebtes Publikum,

ich habe bereits im letzten Prozess erklärt, dass ich mich am 3. Februar 2018 an einer Protestaktion für die von der türkischen Armee angegriffene Stadt Afrin beteiligt habe.  Bei dieser Protestaktion habe ich gemeinsam mit anderen Aktivist*innen ein Banner entrollt und die Fahne der YPG, der syrisch-kurdischen Volksverteidigungseinheiten gezeigt. Diese Fahne bestand aus drei Einzelteilen, einem grünen, einem gelben Dreieck und aus einem roten Stern.

Die Idee zu dieser Solidaritätsaktion mit der YPG und der kurdischen Bewegung entstand im Rahmen eines Bildungsseminars meines Kinder- und Jugendverbandes, der SJD-Die Falken. Insbesondere in und seit dieser Zeit ist die Solidarität mit YPG und den dazugehörigen Frauenverteidigungseinheiten, der YPJ, in unserem Verband großes Thema. Bundesweit fanden deshalb auf unseren Bildungsseminaren Veranstaltungen zum Thema Rojava und Syrisch-Kurdistan und auch zu YPG und YPJ und dem türkischen Imperialismus statt. Viele Jugendliche fragen sich, wie es sein kann, dass Kämpfer*innen, die doch die Barbarei des Islamischen Staats vertrieben und Teile Syriens demokratisiert haben, nun von einem NATO-Bündnispartner angegriffen werden. Mir ist die Antwort auf diese schmerzende Frage bewusst, vielen Jugendlichen oft nicht. Wir diskutierten deshalb sehr viel darüber und kamen darauf, praktisch unsere Solidarität zeigen zu wollen.

Zusammen mit anderen Jugendlichen bastelten wir also Anfang 2018 besagte Pappschilder, bemalten sie und führten die Aktionen durch. Wir taten das, um den Volksverteidigungseinheiten der syrischen Kurd*innen Respekt zu zollen für die Zurückdrängung des Islamischen Staats und seine Barbarei, für die Verhinderung des Völkermords an den Jesid*innen und für die Verteidigung einer freien, feministischen, demokratischen, ökologischen und gleichberechtigten Gesellschaft, die immer wieder vom IS und der Türkei mit deutschen Waffen angegriffen wird.

Im Nachgang dieser Aktion schrieben wir einen offenen Brief an zahlreiche sozialdemokratische Abgeordnete in Nürnberg und der Region. Wir machten sie auf die Verantwortung ihrer Partei aufmerksam, schließlich ist die SPD als Regierungspartei mitverantwortlich für die Waffenlieferungen an die türkisch-islamistischen Terroristen. Wir haben uns sehr gefreut, dass wir solidarische Unterstützung von den Jusos, der Jugendorganisation der SPD zugesichert bekommen haben. Sie teilten den offenen Brief auch auf ihrem Facebook-Kanal.

Auch in der Zeitschrift des Kreisjugendrings Nürnberg-Stadt, in der Live dabei, wurde unser Artikel über die Aktion abgedruckt, worüber wir uns gefreut haben. Unsere Forderungen an alle Politiker*innen und alle Parteien kamen auch darin vor:

  1. Keine Waffenexporte in die Türkei
  2. Schluss mit der Kriminalisierung kurdischer Aktivist*innen
  3. Abzug aller türkischen Truppen aus den kurdischen Gebieten

 Nach der Aktion kam dann Post und mir wurde vorgeworfen, dass ich eine verbotene Fahne gezeigt hätte, nämlich die der HPG. Ich dachte zunächst an einen Tippfehler und kontrollierte bei meinem Laptop, ob die H- und Y-Taste nah beieinanderliegen. Meine Genoss*innen und ich waren recht verwundert, schließlich haben wir nie zuvor über die HPG gesprochen. Sie war schlicht und ergreifend nie Thema für uns vor Beginn dieses Verfahrens. In all unseren Statements, offenen Briefen, Zeitungsartikeln war stets ausschließlich die Rede von der YPG oder YPJ.

Ich wunderte mich nun zwar zunächst, warum ich vor das Gericht zitiert wurde, konnte mir aber die Frage selbst beantworten: der Ermittlungseifer der bairischen Behörden gegen die kurdische Bewegung und gegen Linke ist bekanntermaßen groß. Die internationale Solidarität mit einem Hoffnungssymbol für Demokratie, Freiheit, Gleichberechtigung, Gerechtigkeit und Sozialismus soll verhindert werden.

In dem erstinstanzlichen Prozess dachte sich dann auch der einzige Zeuge, der irgendetwas zur Sache sagen konnte, der Polizeibeamte Winkler, dass das Symbol schon durchaus das Symbol der YPG hätte gewesen sein können.

Aber all das beeindruckte die Staatsanwaltschaft und letztlich auch die Richterin nicht. Sie hielten gegen alle Fakten an ihrer These fest, dass wir die Fahne der HPG gezeigt hätten und behaupteten nun, ich hätte die Behörden an der Nase herumführen wollen.

Dies war für meine Genoss*innen und mich empörend und allzu leicht wollten wir es der Staatsanwaltschaft und dem Gericht dann doch nicht machen. Schließlich lagen beide falsch und ich bin nach wie vor der Ansicht, dass dieser Prozess schleunigst mit einem Freispruch enden sollte.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit und vielen Dank an meine Freund*innen und Genoss*innen, dass ihr heute nochmal mit mir da seid.

 

Anschließend wurde der erste Zeuge, ein USK-Polizeibeamter, der an dem Tag der Aktion vor Ort war, geladen. Dieser schilderte, dass er wahrnehmen konnte, dass Pappschilder gezeigt wurden und dass er davon ausgehe, dass ein verbotenes Symbol gezeigt wurde. Er habe dies der ihm vorliegenden Tabelle verbotener Symbole entnommen. Diese wurde gemeinsam betrachtet und mit den Fotoaufnahmen der Aktion abgeglichen. Der Zeuge schloss selbst dem Richter zu vorschnell darauf, dass es sich dabei um das Symbol der HPG handeln würde. Dies zeigt im Grunde, dass polizeiliche Zeugen nie neutral sind, sondern stets einen Verurteilungswillen gegen Linke haben. Auf Nachfrage des Richters räumte der Zeuge aber ein, dass das Symbol auch ein anderes Symbol – nämlich das der YPG – hätte sein können. Es käme bei der mobilen Darstellung der drei Formen eben auf den Winkel an. Auf richterliche Nachfrage konnte der Zeuge keinen Bezug auf die PKK bei der Demo bestätigen. Zwar hätte es diesen in diesem Zeitraum immer wieder mal gegeben, bei dieser Aktion und Demo konnte er das aber nicht sagen. Anschließend wurde eine polizeiliche Videoaufnahme betrachtet. Der Richter wies daraufhin, dass es auf dem Dach erkennbar windig war und es sich schwierig gestalten musste, die Dreiecke und den Stern sauber hintereinander zu halten.

Als zweiter Zeuge wurde ein Mitglied der Jusos geladen. Dieser war zum Zeitpunkt der Aktion für die social-media-Verwaltung der Jusos zuständig. Er war nicht bei der Demo anwesend, hatte aber nach der Falken-Aktion und dem offenen Brief an diverse Sozialdemokrat*innen an diesem Tag den Falken-Post bei Facebook geteilt und im Namen der Jusos den Falken ihre Unterstützung und Solidarität ausgesprochen. Er betonte, dass es zu keinem Zeitpunkt um eine andere Organisation als die YPG/YPJ ging. Von HPG hatte er bis zu Beginn des Prozesses gegen Nico noch nie etwas gehört.

Nicos Anwalt Michael Brenner wies den Richter daraufhin, dass YPG nicht per se verboten ist. Der Richter antwortete, dass er sich bereits informiert hatte und ihm das völlig bewusst sei. Der Staatsanwalt bestand seinerseits darauf, dass auch unsere Prozesserklärung zum erstinstanzlichen Prozess verlesen wird und gab uns damit nochmals vor Gericht eine Bühne, was uns tatsächlich freute. Der Richter verlas also aus der ersten Erklärung, die ihr hier nachlesen könnt: http://www.falken-nuernberg.de/?p=2348

Dann kam es zu den Plädoyers. Nicos Verteidiger argumentierte in drei Schritten, warum Nico freizusprechen ist:

  1. Wurde die Fahne der HPG gezeigt? Nein. Er legte dazu unsere von der SJ-Gruppe Lichtenhof neu gebastelten Papierförmchen vor. Wir haben diese gebastelt, um der Staatsanwaltschaft etwas Nachhilfe in Sachen Geometrie zu geben. Michael Brenner zeigte an den Formen, dass ein gleichschenkliges Dreieck gleichschenklig bleibt, egal aus welchem Blickwinkel es betrachtet wird. Nur eine Teilung des vorderen Dreiecks hätte aus den Förmchen das Symbol der HPG gemacht. Man kam also einfach nicht hin, aus unseren gezeigtem Symbolen das Logo der HPG zu machen. Es kam in diesem Zuge noch zu amüsanten Szenen (nicht für den Staatsanwalt hihi!). Als Michael Brenner die gebastelten Förmchen hervorholte, bemerkte er, dass die Farben gar nicht stimmten, woraufhin es zu Gelächter von der Zuschauertribüne kam. Michael Brenner verwies darauf, dass ja der Herr Staatsanwalt im Raum säße und man demgemäß ja nie wüsste und man da ja mit aller Vorsicht vorgehen müsse, was zu noch mehr Belustigung führte.
  2. „Zum Verwechseln ähnlich“: Liegt Verwechslungsgefahr mit verbotenen Symbolen vor? Nein. Zugegeben, der Farbton war der gleiche. Dies ist in der kurdischen Bewegung kaum verwunderlich, jedes kurdische Lokal schmückt sich in den Farben rot, gelb, grün. Bei den Formen kommt man aber schon wieder gar nicht mehr hin, das wurde mehr als offensichtlich. Insofern ist keine Ähnlichkeit gegeben. Und auch der Vorsatz, der zu einer Verurteilung gegeben sein müsste, scheidet angesichts der verlesenen Prozesserklärung und der Zeugenaussagen eindeutig aus.
  3. Nico hat nie bestritten, das Symbol der YPG gezeigt zu haben. Im Gegenteil äußerten die Falken dies direkt im Anschluss an ihre Aktion auf verschiedenen Kanälen. Dieses Symbol ist nicht per se verboten, sondern nur, wenn es als „Ersatzsymbol“ für die PKK verwendet wird. Ein PKK-Bezug lag nicht vor, insofern liegt keine Strafbarkeit vor.

Der Staatsanwalt sah dies anders und versuchte gegen alle Fakten eine Strafbarkeit gegen Nico und die Falken zu konstruieren. Er behauptete nun, dass die beiden Dreiecke gleich groß gewesen seien, dass ja die Buchstaben Y,P und G auf dem gebastelten Symbol fehlten, sprach davon, dass Nico diese Schilder mit Absicht als Puzzle darstellen wollte, um in einer klandestinen Aktion die Schilder unabhängig voneinander auf das Dach des Karl-Bröger-Zentrums zu transportieren, dort zusammenzusetzen und so ungestraft verbotene Symbole zu zeigen. Der Staatsanwalt vermutete ganz schön viel kriminelle Energie bei uns, wir waren ganz baff von der wiederum kreativen Energie des Herrn Staatsanwaltes. Es war schon erschreckend, wie ein Staatsanwalt so dreist vor Gericht lügen konnte. Er behauptete weiterhin, dass Nico eine Verwechslung mit der HPG billigend in Kauf genommen hätte und wertete dann selbst die geometrische Lehrstunde der Verteidigung als Zeichen dafür, dass hier eine Straftat vorliege: angeblich traue sich selbst der Verteidiger nicht, die Symbole in den richtigen Farben zu zeigen. Er betonte dann also, dass an dem erstinstanzlichen Schuldspruch nichts zu beanstanden sei, fordert aber erneut eine Strafe von sechs Wochen Haft gegen Nico.

Nicos Verteidiger antwortete auf das Plädoyers des Staatsanwaltes noch einmal und stellte richtig: es gab keine gleichgroßen Dreiecke, sondern das grüne war größer. Es stellte den Rand des Symbols dar. Ja, die Buchstaben fehlten, aber es war, wie mehrfach betont, eine Bastelarbeit. Deswegen gab es keine Buchstaben. Zudem wird das Symbol der YPG auch häufiger ohne die erwähnten Buchstaben gezeigt. Er wiederholte deshalb den Antrag auf Freispruch. Nico schloss sich den Ausführungen seines Anwalts an.

Nach etwa zehn Minuten Beratung verkündete der Richter den Freispruch. Er und die beiden Schöffen hätten nochmal auf den Fotos die Dreiecke nachgemessen und eindeutig festgestellt, dass sie eben nicht gleichgroß sind. Herr Staatsanwalt hat also gelogen. Er bestätigte die Ausführungen der Verteidigung, wies Nico daraufhin, dass die Staatsanwaltschaft in Revision gehen wird (dies bestätigte die Staatsanwaltschaft) und schloss die Versammlung.

Und Nico und wir gingen erstmal Cafe trinken, feiern und uns von dem belastenden Stress erholen.

Auch wenn die Revision abzuwarten bleibt, haben wir einen juristischen Erfolg erstritten: Nico wurde freigesprochen. Aber eben auch einen politischen: Es ist nicht verboten und darf nicht verfolgt werden, Symbole der YPG/YPJ zu zeigen. Auch in Bayern nicht. Leider ist das in den Einsatzleitungen der bayerischen Polizei zum Teil noch nicht angekommen. Und auch die staatsanwaltschaftliche Strategie, Kurd*innen und ihre Freund*innen für das Zeigen ihrer Symbole zu verfolgen, ging nicht auf. Es gelang ihr nicht, aus dem Zeigen der YPG-Symbole das Zeigen verbotener Symbole zu konstruieren. Es hat sich einmal mehr gezeigt, dass politische Pozessführung sehr sinnvoll ist. Sie lässt einen nicht so einsam vor den Einrichtungen dieser Klassenjustiz stehen. Keine Entschuldigung, kein Schuldeingeständnis – damit kann man erhobenen Hauptes und mit Selbstbewusstsein den Gerichtssaal verlassen. Denn Repression bedeutet nicht nur, Geld- oder Haftstrafen zu erlassen. Repression soll Angst machen und einschüchtern. Soll geständig machen und unsere Haltung beeinflussen. Wenn man aber selbstbewusst und ehrlich zu dem politischen Handeln steht und noch dazu viele Genoss*innen hinter sich weiß, dann bricht einen auch so ein nerviger Prozess nicht – egal wie er ausgeht.

Vielen lieben Dank an Alle, die unseren Prozess begleitet haben, die darüber berichtet haben, die Geld gespendet haben, die Nico verteidigt haben, die auf unseren Kundgebungen und im Gerichtssaal waren. Besonderer Dank geht an die drei Nürnberger Falken-Genossinnen, die die Solidaritätsarbeit organisiert und durchgeführt haben.

Freundschaft!

 

Freispruch!

Unser Genosse Nico wurde heute freigesprochen, die Staatsanwaltschaft konnte sich mit ihrer erneuten Strafforderung nach 6 Wochen Haft nicht durchsetzen. Es wurde eindeutig festgestellt, dass es um YPG, nicht um HPG ging.

Ausführlicherer Bericht folgt bald.

Solidarität mit Nico! Kundgebung und kritische Prozessbeobachtung

Wir rufen zu unserer Kundgebung vor und zur kritischen Prozessbeobachtung während des Berufungsverfahrens gegen Nico auf.

Kundgebung: 17.09. um 8:00 Uhr am Landgericht Nürnberg-Fürth, Fürther Str. 110 (PitStop)

Kritische Prozessbeobachtung: 17.09. um 9:00 Uhr am Landgericht Nürnberg-Fürth, Sitzungssaal 126, 1. Stock Fürther Str. 110

Geld spenden könnt ihr nach wie vor hier:

SJD – Die Falken Nürnberg
Kontodaten: Sparkasse Nürnberg
IBAN: DE10 7605 0101 0001 0565 72
BIC: SSKNDE77XXX
Betreff: Solidarität mit Nico

Weitere Infos siehe hier:

Neuer Prozess am 17.September – Solidarität mit Nico 2.0

Neuer Prozess am 17.September – Solidarität mit Nico 2.0

Der Prozess gegen unseren Vorsitzenden der SJD-Die Falken Nürnberg, Nico Schreiber, geht in die nächste Runde. In der ersten Instanz wurde er für das Zeigen verbotener Symbole zu 30 Tagessätzen verurteilt. Das Urteil reichte der Staatsanwaltschaft wohl nicht aus, obwohl Nico zu etwas verurteilt wurde, was er nicht getan hat. Auch uns ärgerte das Urteil aus eben genanntem Grund. Also gingen beide Parteien in Berufung.

Es ist nun einmal Fakt, dass wir damals auf dem Dach des Karl-Bröger-Hauses die in verschiedene Formen aufgeteilte Fahne der YPG (nicht verboten) gezeigt haben, nicht die der (verbotenen) HPG. Trotz mehrmaligem Hinweis auf diese Tatsache scheint der Staatsapparat jedoch ohne Wahrheitsberücksichtigung, die Verurteilung von Nico zu verfolgen – unter anderem aus dem einfachen Grund, dass dieser links organisiert ist. Dies wurde im letzten Prozess deutlich, als der Staatsschutz nach Nicos politischer Ausrichtung und der der Falken befragt wurde.

Die beiden Fahnen sind eigentlich nicht zu verwechseln, auch- oder vielleicht besonders- nicht, wenn sie aus drei Kartonsymbolen zusammengesetzt werden. Ein gleichschenkliges Dreieck bleibt nämlich ein gleichschenkliges Dreieck, egal aus welcher Perspektive es betrachtet wird- es halbiert sich nicht einfach. Es handelt sich nach wie vor um einen Prozess mit dem Ziel der Einschüchterung kurdischer und anderer linker politisch aktiver Menschen. Wird dies in den Zusammenhang gebracht mit der Repression gegen die kurdische Gemeinschaft in Nürnberg, die mit Mitteln von Einschüchterung bis Abschiebung durchgesetzt wird, zeichnet sich ein Bild taktischen und tendenziösen Behördenvorgehens.

Die kurdischen Gebiete in Syrien, die mittels kommunaler Selbstverwaltung auf den Grundsäulen von Umweltschutz, Frauenbefreiung und echter Demokratie basieren, sind ein Hoffnungsschimmer für all die Menschen, die sich ein Leben ohne Ausbeutung, Unterdrückung und Konkurrenz vorstellen können. Wir möchten hinter unseren kurdischen Genoss*innen stehen, die in Nordsyrien für eben jene Gesellschaft kämpfen. Wir solidarisieren uns klar mit ihnen. Dass uns die bairischen Behörden einen Strick daraus drehen wollen, absichtlich Tatsachen verdrehen, damit ein strafrechtlich relevantes Vergehen unterstellt werden kann, zeigt die stetig steigende Dreistigkeit ihrer offensichtlich unrechtsstaatlichen Methoden.

Also kommt wieder alle. Lassen wir Nico nicht allein. Zeigen wir, was Solidarität bedeutet.

Kundgebung: 17.09. um 8:00 Uhr am Landgericht Nürnberg-Fürth, Fürther Str. 110 (PitStop)

Kritische Prozessbeobachtung: 17.09. um 9:00 Uhr am Landgericht Nürnberg-Fürth, Sitzungssaal 126, 1. Stock Fürther Str. 110

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Für weitere Infos zum Prozess in der ersten Instanz siehe:

http://www.falken-nuernberg.de/?p=2381

http://www.falken-nuernberg.de/wordpress/wp-content/uploads/2019/05/JW.png

http://www.falken-nuernberg.de/?p=2396

 

Für weitere Infos zum Gesamtprozess siehe:

http://www.falken-nuernberg.de/?p=2372

http://www.falken-nuernberg.de/?p=2348

 

Pressemitteilung und Richtigstellung der SJD – Die Falken Nürnberg betreffend: Jamnitzerplatz

Pressemitteilung und Richtigstellung der SJD – Die Falken Nürnberg
betreffend: Jamnitzerplatz

15.7.2019

Liebe Freund*innen, liebe Genoss*innen, liebe interessierte Öffentlichkeit

In den letzten Tagen schienen die Geschehnisse um den Jamnitzerplatz in Gostenhof in punkto medialer und öffentlicher Aufmerksamkeit hoch im Kurs gestanden zu sein. Den Ablauf kennen mittlerweile vermutlich alle: am Freitag, den 28. Juni versuchen Polizeibeamte, die wegen angeblicher Ruhestörung gerufen wurden, Personalien aufzunehmen, ziehen sich aber zurück, nachdem andere Menschen sie vertreiben. Daraufhin gibt es Zeitungsartikel, in denen ein totaler Kontrollverlust gezeichnet wird, woraufhin die Polizei mit massiver Präsenz am Jamnitzerplatz vor Ort ist. Dies wiederum wird von vielen Platznutzer*innen und Gostenhofer*innen als unangenehm und störend empfunden, der von Unbekannten initiierten und von Vielen verbreiteten Einladung zum „solidarischen Cornern“ am darauffolgenden Freitag folgen über 200 Menschen – sehr viele von ihnen sind Anwohner*innen. Nachdem dort friedlich, aber unangemeldet bis 1 Uhr nachts gefeiert wird, brodelt die Gerüchte- und Einschätzungsküche in der Stadtöffentlichkeit.

Wir wollen im Folgenden einige Dinge klarstellen und zugleich unsere Position zu den Geschehnissen rund um den Jamnitzerplatz zum Ausdruck bringen:

Die Falken Nürnberg haben nicht zum „solidarischen Cornern“ aufgerufen.

Entgegen den teilweise inhaltlich falschen Darstellungen auf nordbayern.de haben wir Falken nicht zum „solidarischen Cornern“ aufgerufen. Die Nachricht, in der eben zu diesem „solidarischen Cornern“ aufgerufen wird, haben Mitglieder von uns erhalten. Da insbesondere einige unserer Mitglieder, die in Gostenhof leben, die täglichen Polizeieinsätze an und um den Jamnitzerplatz als unangenehm empfanden, schien uns die Einladung, in der um ein solidarisches Miteinander in der Nachbarschaft geworben wurde, als ein sehr schönes Symbol. Freude, Ausgelassenheit und Zusammensein sollte stärker sein als Nachbarschaftszank, Vereinzelung und Einsamkeit.

Deswegen haben wir – so wie es für unsere Facebook-Verwaltung üblich ist – die Nachricht geteilt und mit eigenem Kommentar versehen. Wir haben aber nicht selbst aufgerufen.

Vom Lagerfeuer wusste niemand etwas

Es mag verwunderlich sein – schließlich brauchen nur fünf Falken zusammenkommen und schon sitzen sie am Lagerfeuer und singen Arbeiter*innenlieder – aber bis zu dem Zeitpunkt, als Menschen begannen, ein Lagerfeuer in der Mitte des Jamnitzerplatzes zu entzünden, wusste niemand, dass es ein solches geben wird. Auch in der Einladung, die Mitglieder von uns erhielten, stand davon nichts. Das Feuer spielt in der Frage zwar eine sehr untergeordnete Rolle – schließlich ist polizeilich bestätigt, dass es zu jedem Zeitpunkt ungefährlich war – dennoch ist uns eine korrekte Darstellung der Faktenlage wichtig.

Die Polizeieinsätze an den Freitagen waren besonnen, die sonstige Polizeipräsenz ist beängstigend

Die Polizei hat an dem Ausgangsabend, am Freitag, den 28. Juni, korrekt gehandelt: sie hat sich zurückgezogen, die Verhältnismäßigkeit geprüft und ist zu der Erkenntnis gekommen, dass „Ruhestörung“ keine Straftat ist. Erst die Polizeipräsenz in den darauffolgenden Tagen hat die Stimmung erhitzt.

Die Polizei ging in den Folgentagen gegen Menschen vor, die in einem Park saßen und tranken, weil sie eben zu wenig Geld für das Café oder Kneipe haben; sie ging gegen Jugendliche vor, die zuhause beengt leben und deswegen auf die Straße und Parks und Plätze ausweichen; sie fuhr über Tage (und fährt bis jetzt) durch das Viertel und hat Menschen in Handschellen gelegt, nachdem diese ein Bier am Jamnitzerplatz tranken. All das hat sehr viele Gostenhofer*innen und Anwohner*innen empört. Das ist einfach nicht das richtige Maß und es ist beängstigend.

Der Polizeieinsatz an dem Abend des „Cornerns“, am Freitag, den 5. Juli hingegen, lässt sich ebenso als besonnen und verhältnismäßig einschätzen. Die Polizei verzichtete auf eine Räumung des Jamnitzerplatzes und verhinderte so schlimme Szenen. Damit blieb es bei einem ausgelassenen Abend, der eben ein Zeichen für Lebensfreude und Zusammensein im Viertel darstellte und auch bereits um 1 Uhr nachts friedlich und ohne Zwischenfälle endete.

Der „Kampf“ um den Jamnitzerplatz ist ein Kampf um die Frage: Wem gehört die Stadt?

Uns ist wichtig, zu betonen, dass der Konflikt, der in Gostenhof rund um den Jamnitzerplatz schwelt, ein Konflikt zwischen Klassen ist.

Es ist ein Konflikt zwischen denen, die in ihrem Hinterhof oder Vorgärtchen ihre ganz eigene Grillparty feiern können, die sich kostspielig in Kneipen und Bars betrinken können (und demgemäß oft kein Verständnis für die haben, denen es anders ergeht) und denen, die gar keine Gärten oder Innenhöfe nutzen können, die kein Geld haben für teuren Bars oder Kneipen. Für viele dieser Menschen ist der Jamnitzerplatz einfach der Garten, der Treffpunkt, der Ort der Erholung und der Freizeit. Diese Menschen finden leider viel zu selten Gehör.

Für uns Falken in Gostenhof hat der Jamnitzerplatz auch deswegen besondere Bedeutung, weil dort sehr viele Kinder – teils bis in die späten Abendstunden – ihre Zeit verbringen und spielen, viele Jugendliche treffen sich dort und hören Musik oder trinken. Der Jamnitzerplatz ist ein Ort der Kommunikation und des Zusammenkommens – insbesondere für die, die aufgrund mangelnden Wohnraums nicht zu sich nach Hause einladen können:

„Die Gostenhofer Falken mögen ihren Platz, lieben seine Lebendigkeit und Vielfalt. Wir Falken finden, dass eine lebenswerte Stadt solche kommerzfreien Treffpunkte braucht, an denen man billige Getränke zu sich nehmen kann. Für viele Gostenhofer*innen ist der Jamnitzer der Vorgarten oder Hinterhof, weil so etwas in unserer Gesellschaft eben nicht alle Menschen besitzen.“

Wir haben absolutes Verständnis für Menschen, die – vor Allem unter der Woche – erschöpft von der Arbeit nach Hause kommen und in Ruhe schlafen wollen. Den Meisten von uns geht es ja selbst so, dass uns der Schlaf heilig ist, weil er uns unter der Woche vom Wecker und der Arbeit, Schule, Studium immer geraubt wird. Ebenso heilig ist uns aber das Wochenende – und diese konflikthaften Austragungen fanden stets am Wochenende statt. Das Wochenende soll der Erholung dienen, aber auch der Zerstreuung, es ist dazu da, den Kopf abzuschalten. Wir – die wir stets Leistung bringen müssen und deswegen am Montag oft schon den Freitag herbeisehnen – brauchen am Wochenende also neben dem Schlaf auch Spaß, Freiheit, Rausch, Gespräche, Knutschen und Party.

Damit ist leider ein Konfliktfeld eröffnet, das sich nicht leicht beantworten lässt. Welches der gegensätzlichen Bedürfnisse zählt mehr: Schlaf und Erholung oder Party und Zerstreuung?

Wir Falken haben darauf keine unmittelbare Antwort, nehmen aber zur Kenntnis, dass die Ruhe und Erholung von Menschen sehr wohl geopfert wird, wenn es kommerziellen Zwecken dient: Rock im Park, die Blaue Nacht, Bierchen und Bühnchen und und und… wir finden all diese Kulturveranstaltungen sollten Platz in Nürnberg haben – wie auch gemeinsames Abhängen am Jamnitzerplatz. Aber bei solchen kommerziellen oder kommerzialisierbaren Veranstaltungen werden die Ruhebedürfnisse der Bevölkerung eben ganz selbstverständlich mit ordnungsamtlicher Genehmigung übergangen.

Wir wünschen uns also einerseits von allen Jamnitzerplatz-Besucher*innen Verständnis für das Ruhebedürfnis derjenigen, die früh aufstehen müssen. Zugleich wünschen wir uns Verständnis für das wochenendliche Feier- und Zerstreuungsbedürfnis der Anwohner*innen und Gostenhofer*innen. Der Jamnitzer soll weiterhin Treffpunkt, Vorgarten und Hinterhof bleiben. Der Jamnitzerplatz gehört allen: da stimmen wir mit unserem OB Maly, sowie dem Vorsitzenden des Gostenhofer Bürgervereins, Heinz-Claude Aemmer völlig überein.

 

 

Mit sozialistischen Grüßen und FREUNDSCHAFT!

 

Falken Nürnberg

Veröffentlicht unter Presse

Was Kindern hierzulande fehlt – Selbstorganisation, sozialistische Erziehung und die solidarische Gruppe

Quelle: https://www.spiegel.de/lebenundlernen/schule/bertelsmann-studie-was-kindern-hierzulande-fehlt-und-was-nicht-a-1275328.html

Kürzlich veröffentlichte die Bertelsmann-Stiftung eine Studie, in der ein trauriges, kindliches und jugendliches Lebensgefühl deutlich wurde:

„Bei mir ist es so, die ganze Welt darf irgendwie über mich bestimmen.“

Viele junge Menschen fühlen sich nicht und werden auch nicht ernst genommen, oftmals sogar abgewertet. Mitbestimmen dürfen sie oft nur bei banalen Entscheidungen, bei weitreichenden sind sie ausgeschlossen. So erleben es vielfach auch unsere Gruppenkinder und -jugendlichen, teils in ihren Familien, beinahe immer in Schule oder Kindergarten.

„Die nehmen mich nicht ernst, weil ich in der Pubertät bin.“

Auch davon wird in unseren SJ-Gruppen häufig berichtet. Die berechtigte Kritik, die viele Jugendliche an der Lebensweise der Elterngeneration, an der Gesellschaft, an ihrer eigenen blöden Situation haben, wird oft einfach abgetan mit: Das gibt sich schon, das ist nur eine Phase, das wird schon wieder.

Man muss halt offen darlegen, dass man nicht genug Geld hat, was vielleicht peinlich ist“

Rund die Hälfte in Deutschland zur Schule gehenden Kinder und Jugendlichen, auch das zeigt die Bertelsmann-Studie, machen sich Sorgen um die finanzielle Situation der Familie. Das hat schlimme Konsequenzen: die Kinder schämen sich, werden gemobbt und gehänselt, haben weniger Möglichkeiten, Sachen mit Freunden zu unternehmen.

Die Antwort von uns Falken darauf ist: Selbstorganisation, sozialistische Erziehung und die solidarische Gruppe.

Wir nehmen Kinder und Jugendliche radikal ernst, denn wir sind ein Verband, in dem Kinder und Jugendliche sich selbst organisieren und dabei von Helfer*innen begleitet werden. Wir wollen, dass Kinder über ihre Welt bestimmen, nicht die Welt über sie. Den Unmut, den Kinder und Jugendliche oft als ein Bauchgefühl und als entweder zu stark kontrollierte oder unkontrollierte Wut mit sich rumschleppen, wollen wir in vernünftige Kritik verwandeln. Wir helfen Kindern und Jugendlichen dabei, zu begreifen und wollen ihnen zeigen, dass sie sehr wohl etwas richtiges und wichtiges zu sagen haben, dass sie nicht leise sein sollen, wenn Erwachsene reden, sondern mitreden und auch dagegen reden, wenn die Erwachsenen Unsinn machen.

Uns ist wichtig, dass die Kinder und Jugendlichen Dinge selbst in die Hand nehmen. Wenn sie sich befreien wollen, dann können sie es nur selbst tun – Hilfe bieten wir natürlich an. Dafür brauchen sie die solidarische Gruppe, in der sie Lösungsstrategien erarbeiten und erproben können.

Das hat auch Rückwirkungen auf die Einzelnen. Wir wollen, dass Kinder und Jugendliche bei uns ausdrücken können, wenn und warum es ihnen nicht gut geht. Sie lernen gemeinsam, dass Armut zwar mies ist, aber die Betroffenen dafür nicht individuell verantwortlich sind. Dies wirkt sozialchauvinistischer Diskriminierung entgegen und stärkt zugleich das Selbstbewusstsein der Einzelnen, indem ein gewichtiger Faktor für Scham und mangelndes Selbstbewusstsein an Gewicht verliert.

Zugleich bieten wir Kindern und Jugendlichen mit unseren vielfältigen Angeboten auch Erholung an. Einen Urlaub – ob Sommerzeltlager, Kinderfreizeit oder Wüstentage – mit den Falken können alle Kinder und Jugendlichen unternehmen, auch wenn die Eltern wenig Geld haben.

Einen Spiegel-Artikel zu der Studie findet ihr unter folgendem Link: https://www.spiegel.de/lebenundlernen/schule/bertelsmann-studie-was-kindern-hierzulande-fehlt-und-was-nicht-a-1275328.html

 

 

Solidarität mit Nico – Keine Strafe fürs Flagge zeigen 2.0

Das Repressionsverfahren gegen Nico und uns Falken geht weiter.

Der Staatsanwalt genügt es offensichtlich nicht, dass Nico zu 30 Tagessätzen verurteilt wurde, obwohl er nichts Verbotenes getan hat. Er hat lediglich die Fahne der syrisch-kurdischen YPG öffentlich gezeigt. Ihm wurde ein Vorwurf konstruiert und sowohl Richterin als auch Staatsanwaltschaft behaupten gegen alle Beweise, dass es die Fahne der verbotenen türkisch-kurdischen HPG gewesen sei.

Wir sind natürlich auch völlig unzufrieden mit dem Prozess von letztem Montag und fordern weiterhin Freispruch für Nico. Deshalb haben wir – wie offensichtlich auch die Staatsanwaltschaft – Berufung eingelegt.

Es wird also zu höheren Prozess- und Anwaltskosten kommen. Bitte unterstützt uns in unserem Anliegen, ein faires, der Wahrheit entsprechendes Urteil zu erstreiten.

Spendet dafür auf folgendes Konto:

SJD – Die Falken Nürnberg
Kontodaten: Sparkasse Nürnberg
IBAN: DE10 7605 0101 0001 0565 72
BIC: SSKNDE77XXX
Betreff: Solidarität mit Nico

 

Für weitere Infos siehe:

http://www.falken-nuernberg.de/?p=2381

 

 

Interview mit Nico zu dem Urteil gegen ihn

https://www.jungewelt.de/artikel/355730.ein-beamter-sagte-es-komme-auf-den-blickwinkel-an.html

Dieses Verfahren kostet natürlich Geld. Wir freuen uns über Spenden auf folgendes Konto:

SJD – Die Falken Nürnberg
Kontodaten: Sparkasse Nürnberg
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Betreff: Solidarität mit Nico

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