Pressemitteilung zum heutigen Prozess gegen Nico

Heute, am 27.05. 2019 um 9:00 fand der Prozess gegen Nico, den Vorsitzenden der SJD- Die Falken Nürnberg, im Amtsgericht Nürnberg statt. Ihm wurde vorgeworfen, im Rahmen einer Demonstration Symbole einer verbotenen Organisation, nämlich der türkisch-kurdischen HPG, gezeigt zu haben. In Wahrheit hat Nico aber die Flagge der nicht verbotenen syrisch-kurdischen YPG gezeigt.
Der Tag begann mit einer aufbauenden Kundgebung mit etwa 50 Teilnehmer*innen und mit stärkenden Solidaritätsbekundungen von Vertreter*innen des Bündnisses für Frieden in Kurdistan, der Interventionistischen Linken, der Organisierten Autonomie, der Roten Hilfe, der stellvertretenden Vorsitzenden der Falken Nürnberg, Leonie und der Bundesvorsitzenden der Falken, Alma Kleen. Im Anschluss betraten wir alle gemeinsam das Gericht. Nach doppelter Sicherheitskontrolle und der Erstellung einer Kopie jedes Ausweises der Prozessbeobachtenden waren wir letztendlich alle im Gerichtssaal versammelt. Nach der Verlesung der Anklageschrift gab Nico seine Prozesserklärung ab. (siehe unten) Nach einer Schweigeminute für die Opfer der kurdischen Bevölkerung in Afrin und Rojava, begründete er, weshalb er das Symbol der kurdischen Volksverteidigungseinheiten der YPG gezeigt hat: Aus Solidarität mit den Angegriffenen in Afrin und deren Verteidiger*innen von der YPG. Als Zeugen waren drei Polizisten, zwei vom USK, einer vom Staatsschutz geladen. Der erste Zeuge war auf der Demo anwesend und sagte aus er habe die bunten Kartondreiecke und den Stern von der Demo aus gesehen. Die Bedeutung der Symbole habe er nicht zuordnen können. Der zweite Zeuge sagte aus, nichts zu dem Vorfall sagen zu können, da er nur die Film- und Bildaufnahmen gesehen habe. Der dritte Zeuge sagte aus bei der Demo nicht anwesend gewesen zu sein auf den Bildern allerdings das HPG Logo erkannt zu haben. Und auch wenn es die YPG-Fahne gewesen sein solle, sei diese nach seinem Verständnis ebenfalls verboten. Alle Zeugen waren sich bezüglich der Symbolik sehr unsicher, niemand konnte sagen, es wäre sicher das Symbol der HPG gewesen, wie es in der Anklageschrift gegen Nico heißt. Auffällig war, dass der Zeuge immer wieder betonte, dass Nico sowie der Verband SJD- die Falken als politisch links einzustufen seien. Außerdem wurde der Staatsschutzbeamte dazu mehrfach explizit von Richterin und Staatsanwalt befragt. All die Pressemitteilungen und Facebook-Posts unsererseits, welche eindeutig die Solidarität mit den Volksverteidigungseinheiten der YPG und YPJ äußerten und Nicos Prozesserklärung sowie die auf den Bildern eindeutig zu erkennende YPG-Bastelarbeit konnten die Richterin nicht überzeugen, dass wir wirklich die YPG-Fahne zeigen wollten. Sie war der Ansicht, dass wir ja einfach die YPG-Fahne hätten zeigen können, falls das unser Plan gewesen wäre. Die Bastelarbeit mit den drei versetzten Symbolen würde darauf hinweisen, wir hätten gewusst etwas Illegales getan zu haben. Nico hätte wissen müssen, dass Menschen dies als HPG-Fahne missverstehen hätten können, besonders da er sich politisch auskenne. Also wurde er für das Zeigen der HPG-Fahne verurteilt. Zwar gab es keine, von der Staatsanwaltschaft geforderte sechswöchige Freiheitsstrafe auf Bewährung, sondern nur 30 Tagessätze a 15 Euro, aber für einen Vorwurf von Seiten der Staatsanwaltschaft, der schlichtweg falsch ist, ist das dennoch unverschämt. Letztendlich wurde Nico verurteilt weil er links ist.
Es belegt unsere Vermutungen, dass es sich bei diesem Prozess um einen politischen Prozess handelte. Er diente nicht der Wahrheitsfindung und nicht der Gerechtigkeit, sondern er reiht sich ein in die Welle an Repression gegen Kurd*innen und Linke und all jene, die sich mit dem Hoffnungsschimmer in Rojava solidarisieren.

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Prozesserklärung

Hohes Gericht, Staatsanwalt, sehr vereehrtes und geliebtes Publikum,
bevor ich mich zu den Anschuldigungen äußere, möchte ich zunächst alle im Saal darum bitten, eine Schweigeminute zu halten für die Menschen von Afrin und ganz Rojava, die dem Islamischen Staat und der türkischen Armee zum Opfer gefallen sind.

Vielen Dank.
Am 3. Februar 2018 zeigte ich gemeinsam mit Genoss*innen im Rahmen einer Demonstration für die angegriffene Stadt Afrin öffentlich eine zusamengesetzte Fahne der YPG. Ich hielt dabei einen roten Pappstern, der zusammen mit grünem und gelben Pappdreieck dieses Logo ergab. Ich zeigte diese Fahne, um den Volksverteidigungseinheiten der syrischen Kurd*innen Respekt zu zollen. Sie waren es, die den Völkermord an den Jesiden verhindert haben. Sie waren es, die dem Islamischen Staat entscheidende Schläge versetzten, ihn zurückdrängten und ihn geschwächt haben, während andere Armeen die islamistische Barbarei haben wüten lassen. Die YPG und die Frauenarmee der YPJ haben in Syrisch-Kurdistan eine freie, demokratische, gleichberechtigte und ökologische Gesellschaft verteidigt: zuerst gegen den IS und dann gegen die türkische Armee mit ihren deutschen Panzern.
Ich zeigte die Fahne aus Respekt und Dankbarkeit und als Zeichen der Ablehnung von Islamismus und Faschismus, als Zeichen der Solidarität mit einem feministischen, sozialen und demokratischen Gesellschaftsentwurf.
Ich bin verwundert, warum ich hier vor Gericht stehe. Mir wird vorgeworfen, die Fahne der verbotenen HPG gezeigt zu haben, was angesichts der Beweislage lächerlich ist. Die Demo ging um syrisch-Kurdistan, um Afrin, dort kämpfte die YPG/YPJ, nicht die HPG. In all unseren statements und offenen Briefen wurde betont, dass es um die YPG ging, die meines bescheidenen Wissens keinem Verbot unterliegt.
Aber der Ermittlungseifer der bairischen Behörden gegen die kurdische Bewegung und gegen Linke ist bekanntermaßen groß. Nur so kann ich mir erklären, warum ich heute hier stehen muss.
Ich bekenne, die Fahne der YPG gezeigt zu haben, die Polizei und Staatsanwaltschaft verwechselt zu haben scheinen. Ich bin ja gespannt auf die erhellenden Informationen aus dem Zeugenstand.
Ich bekenne mich, solidarisch mit der kurdischen Bewegung zu sein und ich bekenne mich, den völkerrechtswidrigen, türkischen Angriffskrieg auf Afrin und syrisch-Kurdistan zu verurteilen.
Ich habe aber nie die Fahne der HPG gezeigt. Dieser Prozess sollte deswegen schleunigst mit einem Freispruch enden. Meine Freund*innen und Genoss*innen und ich haben schließlich Besseres zu tun.
Ich werde mich ab jetzt nicht mehr äußern. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit und vielen Dank an meine Freund*innen und Genoss*innen, dass ihr heute mit mir da seid.

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Prozess in Nürnberg: Staatsanwaltschaft verwechselt Symbole

„Am 27. Mai 2019 findet ab 9 Uhr vor dem Amtsgericht Nürnberg ein Prozess gegen Nico Schreiber statt. Dem Vorsitzenden der SJD – Die Falken Nürnberg wird fälschlicherweise vorgeworfen, die Flagge der Volksverteidigungskräfte HPG bei einer Solidaritätsbekundung für Efrîn gezeigt zu haben. Vor dem Prozess wird es um 7.30 Uhr hierzu eine Kundgebung vor dem Amtsgericht Nürnberg geben.“

https://anfdeutsch.com/aktuelles/prozess-in-nuernberg-staatsanwaltschaft-verwechselt-symbole-11570

 

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Pressemitteilung „Prozess gegen Vorsitzenden der Falken Nürnberg. Kriminalisierung der kurdischen Bewegung“

Sehr geehrte Pressevertreterinnen und Pressevertreter, sehr geehrte Öffentlichkeit,

am 27. Mai 2019 um 9 Uhr findet der Prozess gegen den Vorsitzenden der SJD – Die Falken Nürnberg, Nico Schreiber statt. Um 7.30 Uhr wird es hierzu eine Kundgebung vor dem Amtsgericht Nürnberg geben. Nico Schreiber wird fälschlicherweise vorgeworfen die Flagge einer verbotenen Organisation gezeigt zu haben.

Tatsächlich fand am 3. Februar 2018 eine Solidaritätsaktion des Jugendverbandes Sozialistische Jugend Deutschland – Die Falken Nürnberg statt. . Wir haben das nicht verbotene Symbol der syrisch-kurdischen Volksverteidigungseinheiten YPG, aufgeteilt auf drei verschiedene farbige Formen, auf dem Dach der SPD-Zentrale gezeigt. Zu dieser Zeit führte die Türkei einen Angriffskrieg gegen die syrisch-kurdische Stadt Afrin. Die bis dahin relativ stabile Region in Syrien wurde durch die YPG und YPJ verteidigt. Diesen Organisationen ist es unter anderem zu verdanken, dass der IS aus weiten Teilen Syriens vertrieben und zerschlagen ist. Die YPG und YPJ haben mit ihrem entschlossenen Kampf gegen den Islamismus sehr viel zur Sicherheit in Europa und weltweit beigetragen. Als die Türkei im Januar 2018 zum Angriff auf Afrin überging, waren es wieder die YPG/YPJ, die Freiheit, Selbstbestimmung, Frauenrechte und Demokratie verteidigten.

Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wirft Nico vor, die Fahne der HPG gezeigt zu haben. Die HPG ist der Kampfverband der verbotenen PKK. Die Symbole der beiden Einheiten sind farblich ähnlich, aber anders angeordnet und aus dem Kontext der Aktion zur Demonstration gegen den Angriffskrieg auf Afrin und der darauffolgenden veröffentlichten Statements der Falken Nürnberg lässt sich eindeutig schließen, dass nicht die PKK gemeint sein konnte. Nico Schreiber sagt selbst zu den Vorwürfen: „Wie kommt die Staatsanwaltschaft darauf, dass ich die HPG-Fahne gezeigt hätte? In all unseren Statements haben wir Falken damals explizit betont, dass es um die YPG/YPJ geht und nun wird einfach behauptet, ich hätte die Fahne der verbotenen HPG gezeigt? Das ist nur damit zu erklären, dass die kurdische Bewegung und ihre solidarischen Freund*innen massiv kriminalisiert und verfolgt werden. Aber es bleibt dabei: Freiheit, Selbstbestimmung, Frauenrechte, Friede, Demokratie und Emanzipation sind vielleicht manchmal eine Straftat, aber niemals ein Verbrechen!“

Die Falken Nürnberg sind ein anerkannter Jugendverband, dessen Auftrag die kritische Auseinandersetzung mit Politik und Gesellschaft ist.

Wir bitten Sie als Pressevertreterinnen und Pressevertreter um eine Berichterstattung. Unter folgendem Link finden Sie eine ausführliche Erklärung unseres Vorsitzenden: http://www.falken-nuernberg.de/?p=2348

Mit sozialistischen Grüßen.

Freundschaft!

SJD-Die Falken in Nürnberg

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Solidarität mit Nico! Keine Strafe fürs Flagge zeigen.

Kundgebung und kritische Prozessbeobachtung

Wir Falken haben uns solidarisch gezeigt mit der kurdischen Bevölkerung und unseren Genoss*innen in Afrin und ihrer Selbstverteidigung. Dabei haben wir die Flagge der nicht verbotenen YPG gezeigt. Nico soll jetzt dafür bestraft werden. Komm zu unserer Kundgebung und zur kritischen Prozessbeobachtung, 27. Mai, 7.30 Uhr, Amtsgericht Nürnberg

Ausführliche Infos kriegt ihr hier:

Solidarität mit Nico! Keine Strafe fürs Flagge zeigen!

Solidarität mit Nico! Keine Strafe fürs Flagge zeigen!

Hallo,

mein Name ist Nico Schreiber, ich bin 28 Jahre alt, mache gerade eine Ausbildung zum Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik und bin Vorsitzender der Sozialistischen Jugend – Die Falken in Nürnberg.

Im Januar 2018 hat die Türkei die kurdische Stadt Afrin in Syrien militärisch angegriffen. Die Türkei hat damit einen Angriffskrieg gegen eine verhältnismäßig ruhige und sichere Region und ihre Bewohner*innen im kriegsgebeutelten Syrien begonnen. Dem türkischen Staat ging und geht es dabei nicht um die Sicherheit von Menschen, sondern darum, die Selbstverwaltung in den kurdischen Gebieten zu zerschlagen.

Diese Selbstverwaltung haben die Volksverteidigungseinheiten der YPG und der YPJ verteidigt. Und zwar vor Allem gegen die Barbarei des Islamischen Staats (IS). Der YPG/YPJ ist es unter anderen zu verdanken, dass der IS aus weiten Teilen Syriens vertrieben und zerschlagen ist. Der YPG/YPJ ist es zu verdanken, dass 2014 im irakischen Sindschar ein islamistischer Massenmord an etwa 30.000 Jesid*innen verhindert wurde. Die YPG und YPJ haben mit ihrem entschlossenen Kampf gegen den Islamismus sehr viel zu meiner und unserer Sicherheit in Europa und weltweit beigetragen. Und als die Türkei im Januar 2018 zum Angriff auf Afrin überging, war es wieder die YPG/YPJ, die Freiheit, Selbstbestimmung, Frauenrechte und Demokratie verteidigte.

Ich war und bin ebenso wie viele andere Falken und Genoss*innen empört über den Überfall der Türkei auf Afrin. Noch wütender war ich darüber, dass die Waffen für diesen Überfall aus Deutschland geliefert wurden. Ich bin gegen Krieg. Deswegen habe ich gemeinsam mit anderen Falken eine Protestaktion vor dem türkischen Konsulat (31. Januar 2018: http://www.falken-nuernberg.de/?m=201801) und auf dem Dach der SPD-Zentrale (3. Februar 2018: http://www.falken-nuernberg.de/?m=201802) in Nürnberg gemacht. Wir haben gegen den türkischen Angriffskrieg und die deutsche Unterstützung protestiert. Ich bin gegen Faschismus und Islamismus und bin solidarisch mit denen, die beides bekämpfen. Deswegen haben meine Freund*innen und ich Solidarität mit YPG und YPJ gezeigt. Wir haben zusammen das Logo der YPG gezeigt – symbolisch haben wir es in drei unterschiedlich farbige Formen aufgeteilt. Das grüne Dreieck, das gelbe Dreieck, den roten Stern. Am 3. Februar habe ich den roten Stern gehalten. Um unser Anliegen bekannter zu machen, haben wir außerdem Pressemitteilungen geschrieben und an zahlreiche Stadträt*innen und Funktionär*innen der lokalen SPD geschrieben. Wir wollten, dass sie sich gegen den völkerrechtswidrigen Krieg und die Waffenlieferungen positionieren. Und wir riefen stets zur Solidarität mit der kurdischen Bevölkerung und ihrer Verteidigungseinheiten der YPG/YPJ auf. Ich tue dies auch jetzt noch.

Ich werden nun angeklagt, Symbole einer verbotenen Organisation gezeigt zu haben. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wirft mir vor, die Fahne der HPG (!) gezeigt zu haben. Die HPG ist der Kampfverband der verbotenen PKK. Die Symbole der beiden Einheiten sind farblich ähnlich, aber ganz anders angeordnet und eigentlich nicht wirklich zu verwechseln. Insofern verwundert mich die Verwirrung seitens der Staatsanwaltschaft einerseits, andererseits überrascht mich höchstens die Dreistigkeit, mit der ich hier verurteilt werden soll für etwas, was ich gar nicht getan habe. Die Fahnen der YPG/YPJ sind nur dann verboten, wenn sie als Ersatzsymbole für die PKK verwendet werden. Ich bin klipp und klar für eine Aufhebung des PKK-Verbots. Dennoch: die Aktion, für die ich angeklagt bin, ging um Afrin, nicht um die PKK. Sie fand im Rahmen einer Demonstration unter dem Motto „Freiheit für Afrin“ statt. Meine Solidarität habe ich ausschließlich der YPG/YPJ und der Bevölkerung in Afrin ausgesprochen, was auch unserer obigen Presseerklärung leicht zu entnehmen ist. Wie kommt die Staatsanwaltschaft darauf, dass ich die HPG-Fahne gezeigt hätte? In all unseren Statements haben wir Falken damals explizit betont, dass es um die YPG/YPJ geht und nun wird einfach behauptet, ich hätte die Fahne der verbotenen HPG gezeigt? Das ist nur damit zu erklären, dass die kurdische Bewegung und ihre solidarischen Freund*innen massiv kriminalisiert und verfolgt wird. Aber es bleibt dabei: Freiheit, Selbstbestimmung, Frauenrechte, Friede, Demokratie und Emanzipation sind vielleicht manchmal eine Straftat, aber niemals ein Verbrechen!

Meine und unsere Forderungen sind nach wie vor die gleichen:

  • keine Waffenexporte in die Türkei
  • Schluss mit der Kriminalisierung kurdischer Aktivist*innen
  • Abzug aller türkischen Truppen aus den kurdischen Gebieten in Syrien

 

Ich freue mich über jede Form der Solidarität, über jede Kritik an der deutschen und insbesondere bairischen Verfolgungspraxis gegen die kurdische Bewegung und ihre Unterstützer*innen, über jede Berichterstattung und über kritische Prozessbeobachtung bei meinem kommenden Prozess am 27. Mai 2019 um 9:00 Uhr im Sitzungssaal 28 im Amtsgericht Nürnberg.

Außerdem kosten solche Verfahren natürlich Geld. Deshalb freue ich mich auch über Spenden auf folgendes Konto:

 

SJD – Die Falken Nürnberg
Kontodaten: Sparkasse Nürnberg
IBAN: DE10 7605 0101 0001 0565 72
BIC: SSKNDE77XXX
Betreff: Solidarität mit Nico

 

Mit sozialistischen Grüßen.

FREUNDSCHAFT!

Nico

Die SJD – Die Falken starten ihre bundesweite Kampagne #BAföGrauf. Wir kämpfen für ein bedarfsdeckendes BAföG.

Das BAföG ist zu niedrig. Zuletzt zeigte die aktuelle Studie des Deutschen Studentenwerks, die erst diesen Monat veröffentlicht wurde, dass die angestrebten Erhöhungen der BAföG-Sätze längst nicht ausreichen, um die steigenden Lebenserhaltungskosten von Studierenden zu decken, etwa hinsichtlich der Wohnzuschläge. Auch bei Schüler*innen und Berufsschüler*innen sieht es häufig kaum besser aus.

Deshalb startet nun die Kampagne der SJD – Die Falken unter dem Titel #BAföGrauf.

Dazu erklärt Alma Kleen, Bundesvorsitzende der SJD – Die Falken:

„Immer noch hängt Bildung viel zu oft vom Einkommen der Eltern ab. Wir wollen ein bedarfsdeckendes BAföG ohne Schuldenberge, das an unseren konkreten Lebensverhältnissen ausgerichtet ist. Mit diesen Forderungen werden wir nicht nur an den Schulen und Hochschulen, sondern auch in den sozialen Medien präsent sein. Wir wollen mehr junge Menschen mit dem Thema ansprechen und gemeinsam für eine tatsächlich gerechte Bildungspolitik kämpfen.“

Ein Thema, dass dem Verband neben der finanziellen Förderung am Herzen liegt ist die Anerkennung von ehrenamtlichem Engagement bei der Berechnung der Regelstudienzeit.

Florian Paul, Jugend- und Bildungsreferent im Unterbezirk Nürnberg:

„Zwar wird ehrenamtliches Engagement in den Institutionen der studentischen und universitären Selbstverwaltung auf die Regelstudienzeit angerechnet, beispielsweise bei Engagement in einer Fachschaft oder im AStA. Sich an Unis und Hochschulen politisch zu engagieren und für die eigenen Belange einzusetzen ist auch ein wichtiger Teil des Lebens an und neben der Hochschule. Es ist aber nicht nachvollziehbar, dass das ehrenamtliche Engagement in sozialen Initiativen, gemeinnützigen Vereinen oder als JugendleiterIn in Jugendverbänden nicht auf die gleiche Weise wertgeschätzt  und entsprechend angerechnet wird. Damit muss endlich Schluss sein! Ehrenamtliches Engagement ist das Rückgrat einer kritischen und aktiven Zivilgesellschaft.“

Mehr Informationen zur Kampagne und regelmäßige Updates gibt es unter www.wir-falken.de/bafoegrauf bzw. auf den Facebook– und Instagram-kanälen der SJD – Die Falken.

Solidarität mit der Roten Hilfe

Schafft Rote Hilfe – Solidarität darf nicht kriminalisiert werden!

Pressemeldungen zufolge plant das Bundesinnenministerium ein Verbot des strömungsübergreifenden linken Solidaritätsvereins „Rote Hilfe e.V.“. Mit Verweis auf angeblichen „Extremismus“ soll diesem demnach die politische Arbeit untersagt werden.
Wir stellen hierzu fest: Die Arbeit der Roten Hilfe e.V. ist legitim.

Die Rote Hilfe e.V. ist ein offener, pluraler Verein für alle linken Initiativen und sozialen Bewegungen. Sie gibt Hilfestellung im Fall von Ermittlungsverfahren oder Verurteilungen. Zum Beispiel vermittelt sie Anwält*innen oder leistet finanzielle Unterstützung, damit Aktivist*innen nach einem langwierigen Verfahren nicht vor dem Ruin stehen.

Egal ob Widerstand gegen Zwangsräumungen, Abschiebelockaden, Engagement gegen Rechts, Streiks, der Kampf gegen das Patriarchat oder die Forderung nach Freilassung von in Deutschland vor Gericht stehenden türkisch-kurdischen Oppositionellen: Die Rote Hilfe e.V. steht an der Seite der Betroffenen und bündelt die Solidaritätsarbeit für diese.

Gerade in Zeiten, in denen reaktionäre Kräfte in der Offensive sind und repressive Sicherheitspolitik den politischen Diskurs bestimmt, ist die Arbeit der Roten Hilfe e.V. notwendiger denn je. Wir sagen „Nein!“ zu einem möglichen Verbotsverfahren und solidarisieren uns ausdrücklich mit der Roten Hilfe e.V.

Wir als Falken Nürnberg unterstützen diese gemeinsame Solidaritätserklärung von Gruppen und Initiativen aus dem Raum Nürnberg und halten die Rote Hilfe für unabdingbar für eine gesellschaftliche Linke.

Daher werdet am besten gleich heute Mitglied in der laut Verfassungschutz „am schnellsten wachsenden linksextremen Gruppe in Deutschland“ 😉
Dies geht unter anderem unter diesem Link: https://www.rote-hilfe.de/ueber-uns/mitglied-werden

Herzlichen Dank an den AK Ohm gegen Rechts für die Textgrundlage.

Angriffe auf Frauen in Nürnberg-Johannis

Wir sind bestürzt über die schrecklichen Taten, die sich gestern in Nürnberg abgespielt haben. 
Drei Frauen wurden tätlich angegriffen und lebensgefährlich verletzt, der Täter war(en) vermutlich ein oder mehrere Männer (http://www.nordbayern.de/region/nuernberg/drei-frauen-in-nurnberg-niedergestochen-polizei-veroffentlicht-taterbeschreibung-1.8407472). 

Neben der Bestürzung macht sich allerdings auch Wut breit. Gewalt gegen Frauen ist keine Neuheit. Gewalt gegen Frauen wird von Feminist*innen schon lange als strukturelles Problem beschrieben. 
Schauen wir uns ein paar Fakten an (Zahlen beziehen sich auf das Jahr 2016 und das Gebiet der BRD):
– Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen:1036 Fälle mit weiblichen Opfern. In 601 Fällen blieb es beim Versuch, 435 Frauen wurden getötet.
-Im Gegensatz dazu stehen 84 männliche Opfer. Bei 70 von ihnen blieb es beim Versuch
-Gefährliche Körperverletzung: weibliche Opfer: 10.595, männliche Opfer: 3.990
-Täter: bei den Delikten Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen: 88% männlich
bei den Delikten: Gefährliche und schwere Körperverletzung, Verstümmelung weibl. Genitalien: 85% männlich

(Quelle: polizeiliche Kriminalstatistik 2016)

Des Weiteren ist in diesem Bereich von einer großen Dunkelziffer auszugehen, da gerade viele Körperverletzungsdelikte gar nicht erst zur Anzeige gebracht werden.

Diese Zahlen sprechen für sich und dennoch werden in den wenigsten Zusammenhängen die korrekten Schlüsse gezogen. Physische Gewalt gegen Frauen sowie deren Tötungen werden „geframed“ (also begrifflich in einen bestimmten Zusammenhang gesetzt). Da ist die Rede von „Beziehungs- oder Eifersuchtstaten“, von „Ehrenmorden“, von „Triebtätern“ und von „häuslicher oder familiärer Gewalt“. All das soll die Gewalt gegen Frauen in bestimmte, privatkontextabhängige Zusammenhänge stellen. Gewalt an Frauen ist immer Gewalt an Frauen- egal wo sie stattfindet. Das Wort „Femizid“ oder „Misogynie“ fällt in dem Zusammenhang kaum. Um das Phänomen der (weltweit) zahlenmäßig so enorm großen Gewalt von Männern gegenüber Frauen zu begreifen muss eine anständige Patriarchatskritik her. Feminismus ist kein Luxus, er ist für Frauen (Lebens-)Notwendig. 
Es wird Zeit, dass sowohl das Strafrecht, als auch die Rechtsprechung angepasst werden und die Gewalt an Frauen hart bestraft wird. Und die betroffenen Frauen radikal ernst genommen werden. Es wird Zeit, dass Frauenhäuser ordentlich finanziert werden und nicht mehr auf die Mitarbeit von Ehrenamtlichen (Stichwort unbezahlte Frauenarbeit) angewiesen sind. Es wird Zeit, dass die mediale Darstellung von Gewalt an Frauen problematisiert wird. Es wird Zeit, dass sich (noch mehr) Frauen und solidarische Männer zusammenschließen und aktiv werden, wo auch immer ihnen Gewalt gegenüber Frauen begegnet. Vor allem aber wird es Zeit das Patriarchat endgültig zu beseitigen.

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Der Prozess gegen Simon wurde eingestellt

Sieben Stunden – mit kürzeren und längeren Pausen – dauerte es am Ende bis gestern klar war: Simon, der Landesvorsitzende der Falken Bayern, wird nicht verurteilt. Schwerer Raub und Körperverletzung wurden ihm zu Beginn des Prozesses in München noch vorgeworfen – mindestens drei Jahre Freiheitsstrafe hätte dies bedeuten können.  Die interessierte Öffentlichkeit erschien so zahlreich, dass nicht nur der Gerichtssaal überfüllt war, einigen Zuschauer*innen wurde sogar der Zutritt verweigert.Der Zuschauerraum war zu klein und Stühle, die ansonsten ungenutzt herumstanden, wurden vom Richter unfreundlich verteidigt. Sie blieben leer.

Der Vorwurf: Simon habe zusammen mit zwei weiteren unbekannten Personen einen Polizisten gegen ein Auto gedrückt und dann gezielt nach dem „Reizstoffsprühgerät“, so heißt Pfefferspray im Amtssprech, gegriffen, um dieses in seinen Besitz zu bringen. Er habe vorgehabt an der weiteren Demonstration bewaffnet teilzunehmen. Bei dieser Demonstration im Oktober 2016 ging es gegen das sogenannte Integrationsgesetz, welches der Bayerische Landtag nach 16 Stunden Debatte im Dezember 2016dann verabschiedete. Oder besser gesagt: gegen das Ausgrenzungsgesetz, wie es sogar der erste geladene Polizist nannte.

Dazu sagte Simon in seiner politischen Einlassung zu Prozessbeginn: „Ein Gesetz, das Menschen spalten soll, indem es Kategorien wie Migrant*innen, Halb- und Viertelmigrant*innen schafft und ihnen unterstellt ‚besonderns integrationsbedürftig‘ zu sein. Wie diese Integration aussehen soll, wird dabei auch nicht verschwiegen. Sie soll durch eine totale Unterwerfung unter eine bayerische bzw. christlich-abendländische Leitkultur geschehen. Das ist keine Integration! Das ist viel mehr der Ausdruck einer durch und durch rassistischen Gesetzgebung!“

Dem Richter wäre es lieber gewesen, Simon hätte sich nicht politisch geäußert. Es sei ja kein politisches Verfahren, so der Richter, sondern eine sachliche Ermittlung nach einer Tat. Doch wie soll man auf diesen Rechtsstaat vertrauen können, wenn er Gesetze wie das Integrationsgesetz zur Grundlage hat? Einem Gesetz, welches, wie Simon betonte, alle Menschen kriminalisieren solle, die sich mit den herrschenden Verhältnissen nicht abfinden wollen würden. Jegliche Kritik am kapitalistischen System, so Simon weiter, könne durch dieses Gesetz mit bis zu 50.000 € Bußgeld belegt werden. 

Auch ist es hochpolitisch, wie es um die Machtverhältnisse bestelllt ist. Nicht Simon war auf der Demo bewaffnet und konnte bei seinem wichtigen Anliegen auf bewaffnete Hilfe zählen, nicht Simon konnte entscheiden, keine Fingerabdrücke vom Pfefferspray zu nehmen, sondern es im Mannschaftsbus wieder zu den anderen Sprays zu legen und nicht Simon konnte sich von seinem eigenen Vorgesetzten und Einsatzverantwortlichen vernehmen lassen. Auch nicht Simon war in Einheitskleidung ohne Erkennungsmerkmal gekleidet und hat damit die Selbstverantwortung für das eigene Tun verschleiert.Zumindest die Verteidigung war sich nach 30-minütigem Frage-Antwort-Spiel beim Betrachten der Fotos einig: „Eine Kennzeichnungspflicht für Polizisten würde vieles vereinfachen“.

Es war auch nicht Simon, dem von Amts wegen mehr Glaubwürdigkeit geschenkt wurde, sondern einem Polizisten auf dessen höchst unglaubwürdige Aussage hin ein Verfahren eröffnet wurde. Ebendieser Polizist wurde im Übrigen in einem vorherigen Verfahren gegen einen anderen Falken, den er bezüglich Ereignisse auf derselbsen Demonstration schwer belastete, in zweiter Instanz für unglaubwürdig erklärt. Es folgte der Freispruch des Genossen.

Es ist ein leider weit verbreitetes Problem, dass Polizisten versuchen Einsatzfehler mit Anzeigen und konstruierten Vorwürfen gegen Beteiligte zu verbergen – wir können natürlich nur mutmaßen, was in diesem Fall der Grund gewesen sein könnte.

Der engagierten Verteidigung und ihren Nachfragenist es zu verdanken, dass diesmal nicht einfach die Sicht von USK-Polizeibeamten unkritisch und unreflektiert übernommen wurde.

Raunen und Kopfschütteln gab es im Zuschauerraum vor allem bei den Aussagen des vermeintlich beraubten Polizisten. Dieser erinnerte sich zwar noch an ein angeblich nur wenige Sekunden dauerndes Gerangel und den „Raub“ seines „Reizgassprühgeräts“, aber extrem schlecht an verschiedene Ereignisse davor und danach – auch nicht an die Inhalte der Nachbesprechung des Einsatzes oder andere wichtige Details. 

Was er noch wusste: Dass Demonstranten wie Simon ihm im Weg waren, vor ihm „getänzelt“ hätten und er ihn habe beiseite schieben müssen, was er als ein „Streicheln“ beschrieb. 

Nachdem zwei andere Polizeibeamte den Raub nicht bestätigen konnten und einander in Skizzen zur Situation widersprachen, folgte der Vorschlag des Gerichts auf Einstellung des Verfahrens. 

Als Auflage muss Simon nun 1.000 Euro an Amynabezahlen, einen Verein für den Schutz von Mädchen* und Jungen* vor sexueller Gewalt. 

Dieser Prozessausgang ermutigtuns, weiterhin für gesellschaftlichen Fortschritt zu streiten oder wie Simon zu Prozessbeginn sagte: „nicht einfach zuzusehen, wie hart erkämpfte Rechte einfach über den Haufen geworfen werden“ 

Der Prozess erschreckt uns aber auch, weil er wieder einmal zeigt, dass frei konstruierte Vorwürfe durch einzelne Polizist*innen unmittelbar zu einem Gerichtsprozess mit unter Umständen jahrelanger Gefängnisstrafe führen können. 

Für uns ist klar: Wir lassen uns weder auf der Straße noch vor Gericht kriminalisieren. Gefährlich sind nicht wir Demonstrant*innen, sondern vielmehr die Gesetze, gegen die wir auf die Straße gehen. Mit Simon und seinen Worten: gegen „eine durch und durch rassistische Gesetzgebung“, gegen „Unterwerfung unter eine bayerische bzw. christlich-abendländische Leitkultur“, gegen den „massiven Ausbau polizeilicher Befugnisse“ werden wir „weiterkämpfen für eine freie und demokratische Gesellschaft, in der die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen der Vergangenheit angehört.“

Lasst uns „die versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, daß man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!“ (Karl Marx) – aber bitte ohne, dass wir uns dabei von Polizist*innen „streicheln“ lassen müssen.

Spenden gerne an:

Sozialistische Jugend Deutschlands – Die Falken, Landesverband Bayern DE78750500000008186173

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Pressemitteilung: Solidarität mit Simon – nehmt ihr einen von uns fest, kommt das ganze Falkennest

Sehr geehrte Pressevertreter und -vertreterinnen,

am morgigen Dienstag, den 27.11.2018 findet der Gerichtsprozess gegen den Landesvorsitzenden des Kinder- und Jugendverbandes der SJD-Die Falken Bayern statt. Ihm wird schwerer Raub und Körperverletzung vorgeworfen. Er soll im Rahmen der Demonstration für eine vielfältige und freie Gesellschaft und gegen das sogenannte „Integrationsgesetz“ vor zwei Jahren in München einem Polizeibeamten dessen Pfefferspray entwendet haben.

Wir halten den Vorwurf für fadenscheinig. Nico Schreiber, Vorsitzender der Falken Nürnberg meint: „Die Vorwürfe gegen Simon sind absurd. Unser Landesvorsitzender soll einen nahkampferprobten, gepanzerten Polizisten beklaut und ihn verletzt haben? Die Vorwürfe sollen davor abschrecken, Widerstand zu leisten. Der Widerstand gegen Gesetze wie das Integrationsgesetz,  Polizeiaufgabengesetz, Psychiatriehilfegesetz ist aber notwendig. Schließlich wollen wir in einer freien und friedlichen Gesellschaft für Alle leben.“

Leider ist es erwiesenermaßen häufig so, dass Straftaten gegen Polizeibeamte erfunden werden, um schiefgelaufene Polizeieinsätze zu rechtfertigen. „Oft ist es so, dass Polizeibeamte sich gegenseitig als Zeugen decken. Ein gerechter und fairer Prozess wird damit schwierig, es entsteht ein Ungleichgewicht bei der Beweisführung im Gerichtssaal“, meint Nico Schreiber. Auch der Landesvorstand und der Bundesvorstand der Falken kritisieren die zunehmende Kriminalisierung linken und gesellschaftskritischen Engagements und rufen dazu auf, den Prozess gegen Simon kritisch zu begleiten, damit dieser nicht abseits der Öffentlichkeit stattfindet.

Der Gerichtsverhandlung findet am 27.11.2018 um 9:00 Uhr im Amtsgericht München (Raum A224) statt.

Wir bitten Sie als Pressevertreter oder -vertreterin um Berichterstattung.

Mit freundlichen Grüßen.

Die Falken in Nürnberg

Ihr könnt den Prozess von Simon außerdem durch Spenden unterstützen. Diese bitte an: Sozialistische Jugend Deutschlands – Die Falken, Landesverband Bayern DE 78750500000008186173

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