Schafft Rote Hilfe – Solidarität darf nicht kriminalisiert werden!
Pressemeldungen
zufolge plant das Bundesinnenministerium ein Verbot des strömungsübergreifenden
linken Solidaritätsvereins „Rote Hilfe e.V.“. Mit Verweis auf angeblichen
„Extremismus“ soll diesem demnach die politische Arbeit untersagt werden.
Wir stellen hierzu fest: Die Arbeit der Roten Hilfe e.V. ist legitim.
Die Rote Hilfe e.V. ist ein offener, pluraler Verein für alle linken Initiativen und sozialen Bewegungen. Sie gibt Hilfestellung im Fall von Ermittlungsverfahren oder Verurteilungen. Zum Beispiel vermittelt sie Anwält*innen oder leistet finanzielle Unterstützung, damit Aktivist*innen nach einem langwierigen Verfahren nicht vor dem Ruin stehen.
Egal ob Widerstand gegen Zwangsräumungen, Abschiebelockaden, Engagement gegen Rechts, Streiks, der Kampf gegen das Patriarchat oder die Forderung nach Freilassung von in Deutschland vor Gericht stehenden türkisch-kurdischen Oppositionellen: Die Rote Hilfe e.V. steht an der Seite der Betroffenen und bündelt die Solidaritätsarbeit für diese.
Gerade in Zeiten, in denen reaktionäre Kräfte in der Offensive sind und repressive Sicherheitspolitik den politischen Diskurs bestimmt, ist die Arbeit der Roten Hilfe e.V. notwendiger denn je. Wir sagen „Nein!“ zu einem möglichen Verbotsverfahren und solidarisieren uns ausdrücklich mit der Roten Hilfe e.V.
Wir als Falken Nürnberg unterstützen diese gemeinsame Solidaritätserklärung von Gruppen und Initiativen aus dem Raum Nürnberg und halten die Rote Hilfe für unabdingbar für eine gesellschaftliche Linke.
Daher werdet am besten gleich heute
Mitglied in der laut Verfassungschutz „am schnellsten wachsenden linksextremen
Gruppe in Deutschland“ 😉
Dies geht unter anderem unter diesem Link: https://www.rote-hilfe.de/ueber-uns/mitglied-werden
Herzlichen Dank an den AK Ohm gegen Rechts für die Textgrundlage.